Die am
                  weitesten verbreitete Methode im Rahmen des Neugeborenen-Hörscreenings
                  ist die Messung transitorisch evozierter Otoakustischer Emissionen
                  (TEOAE). Diese Messung beruht auf der Tatsache, dass die äußeren
                  Haarzellen im Innenohr die Fähigkeit zu einer aktiven Eigenbewegung
                  besitzen. Sie sind dadurch in der Lage, selbst Schallreize auszusenden.
                  Während der mechanisch-elektrischen Schallwandlung wird durch
                  die aktive Eigenbewegung der Haarzellen eine „retrograde" (rückwärts
                  laufende) Wanderwelle in der Cochlea ausgelöst. Diese erzeugt
                  einen sehr leisen Schallreiz, der auf dem gleichen Weg nach außen
                  gelangt, auf dem der Luftschall das Innenohr erreicht. Über
                  ein sehr empfindliches Mikrofon kann die Schallaussendung im Gehörgang
                aufgenommen werden.
          
          Quelle: http://www.gnotometrics.de/
           
          Die Messung
                von Screening-OAE’s geschieht mit Hilfe einer speziellen
                Messsonde, die mit Hilfe eines Gummistöpsels in den Gehörgang
                des Säuglings eingeführt wird. Das daran angeschlossene
                Screening-Gerät sendet zunächst über einen kleinen
                Lautsprecher in der Messsonde definierte Schallreize aus. Über
                ein ebenfalls integriertes Messmikrofon in der Sonde werden die
                Schallaussendungen des Innenohres aufgenommen und im Gerät
                selbst über ein Mittelungsverfahren mit Hilfe speziell entwickelter
                Algorithmen ausgewertet. Die Messung dauert meist nur wenige
                Sekunden.
           
          
 
          Firma
              Fischer-Zoth / MACK Medizintechnik // Lehnhardt, Praxis der Audiometrie
           
          Lassen
              sich auf den applizierten Messstimulus hin innerhalb definierter
              Grenzen Schallaussendungen des Innenohres nachweisen, so kann dies
              als Nachweis der Funktionsfähigkeit der äußeren
              Haarzellen interpretiert werden. Dies bedeutet in den meisten Fällen,
              dass das Innenohr innerhalb des sprachrelevanten Frequenzbereichs
              (etwa zwischen 1 und 4 kHz) keine gravierende Funktionsstörung
              aufweist, da ein isolierter Ausfall der inneren Haarzellen äußerst
              selten auftritt. Lassen sich in der Testsituation keine OAE nachweisen,
              so deutet dies jedoch nicht zwangsläufig auf einen Hörverlust
              hin. Die Messung ist sehr störanfällig im Hinblick auf
              Umgebungslärm. Zudem können auch vorübergehende
              Störungen der Schallleitung, z.B. im Rahmen einer Erkältung,
              die Messung negativ beeinflussen. Gerade in den ersten zwei bis
              drei Lebenstagen können sich zudem noch Reste von Fruchtwasser
              und Gewebe aus dem Mutterleib im Gehörgang des Säuglings
              befinden, welche sich dann auch häufig negativ auf die OAE-Messungen
              auswirken.
  Die Messung Otoakustischer Emissionen lässt zudem keine Aussage über
  die Funktion des Hörnervs und der Hörbahn zu. Um diese zu überprüfen,
  können akustisch evozierte Hirnstammpotentiale (BERA
  oder ABR) gemessen werden.
          Otoakustische
              Emissionen können auch spontan auftreten (SOAE), sie besitzen
              dann jedoch keine Relevanz für die Diagnostik von Hörstörungen.