Neugeborenen-Hörscreening

 

Unter dem Begriff Screening versteht man eine orientierende Untersuchung, die häufig in Form eines Schnelltests durchgeführt wird. Eine länger anhaltende oder bleibende Störung des Hörvermögens im Säuglings- und Kleinkindalter wirkt sich nicht nur auf die Entwicklung des auditorischen Systems aus. Sowohl die Entwicklung des Sprach- und Sprechvermögens als auch die geistige und soziale Entwicklung des Kindes können durch ein unzureichendes Hörvermögen beeinträchtigt werden. Die frühzeitige Erkennung und Versorgung von Hörstörungen bei Kindern schafft daher eine der wichtigsten Grundlagen für eine optimale Entwicklung. Leider liegt das durchschnittliche Alter von Kindern bei der Erstdiagnose einer angeborenen Hörstörung, je nach der Schwere des Hörverlustes, momentan noch bei etwa 2 bis 6 Jahren. Das Neugeborenen-Hörscreening spielt im Rahmen der Früherkennung eine bedeutende Rolle, um das Diagnosealter so weit wie möglich zu senken. Anschließend muss eine zeitnahe Versorgung der Hörstörung erfolgen. Nur so kann eine weitgehend ungestörte Entwicklung des Kindes gewährleistet werden.

 

Hörscreening-Messverfahren

Für die Diagnostik von Hörstörungen im Säuglings- und Kleinkindalter stehen verschiedene subjektive und objektive Messverfahren zur Verfügung. Im Rahmen des Hör-Screenings haben sich zwei objektive Messmethoden durchgesetzt: Die Messung von Otoakustischen Emissionen (OAE) sowie die Ableitung akustisch evozierter Hirnstammpotentiale (BERA oder ABR). Diese Diagnoseverfahren werden von verschiedenen Herstellern mittlerweile auch in automatisierter Form angeboten. Sie ermöglichen auch Nicht-Fachleuten, beispielsweise direkt auf der Neugeborenenstation, eine erste Überprüfung des Hörvermögens.
Sowohl die Messung von OAE als auch die Ableitung einer BERA sind gesundheitlich unbedenklich und belasten das Kind nicht. Beide Testverfahren erfordern keinerlei Aufmerksamkeit oder Mitarbeit des Kindes und sollten möglichst im Schlaf durchgeführt werden. Außerdem sollten Hörscreening-Untersuchungen immer in einer ruhigen Umgebung stattfinden. Auf diese Weise können Fehlerquellen auf ein Minimum reduziert und somit die Messergebnisse optimiert werden.

 

Messergebnisse

Das jeweils verwendete Screening-Gerät wertet die erhaltenen Messergebnisse automatisch aus und ermöglicht anhand festgelegter Kriterien eine Ja-oder-Nein-Antwort bezüglich der Funktionsfähigkeit der äußeren Haarzellen, also des Innenohres (OAE), oder der Hörbahn (BERA oder ABR). Ist die Messung innerhalb dieser Kriterien unauffällig, so wird dies durch das Gerät meist als „PASS“ gekennzeichnet. Sind die erhaltenen Messwerte nicht ausreichend für ein unauffälliges Ergebnis, so gibt das Gerät dies meist als „FAIL“ oder „REFER“ wieder. In diesem Fall sollte die Untersuchung (unter günstigen Messbedingungen) wiederholt werden. Bestätigt sich dabei ein auffälliges Ergebnis, so empfiehlt sich die Vorstellung des Kindes bei einer Facheinrichtung für kindliche Hörstörungen (Pädaudiologie). Hier kann mit Hilfe verschiedener subjektiver und objektiver diagnostischer Messmethoden das Hörvermögen, unabhängig vom Alter des Kindes, genau bestimmt werden. Auch ein wiederholt auffälliges Ergebnis im Hörscreening bedeutet nicht zwangsläufig, dass tatsächlich eine Hörstörung vorliegt. Bestätigt sich jedoch während der pädaudiologischen Diagnostik eine versorgungsrelevante Hörstörung, so kann frühzeitig mit einer adäquaten Versorgung begonnen werden. Die Art der Behandlung (medikamentös, operativ, apparativ) richtet sich dabei nach der genauen Diagnose der Hörstörung.

 

 

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